Mitstreiterin Esther Münch erklärte am 5.3.22 als Putzfrau Walli wo’s langgeht – Foto: FuF
Eine der vier Hauptforderungen unserer Petition, die mit dem heutigen Tag schon 9.000 Unterzeichner:innen besitzt, lautet:
„Proaktive Lösung des Konflikts mit einem Anwohnerpaar“
Was bedeutet das? Am 19. Juli 2021 brachten zwei Bürger:innen aus der Straße „Op de Veih“ ihre persönlichen Bedenken gegen die Vorplanungen zur Erneuerung des Höntroper Schwimmbades zu Papier und reichten sie als Beschwerde beim zuständigen Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ein. Sie waren durch großspurige Gedankenspiele der Wasserwelten Bochum für ein Spaßbad mit 360.000 Besucher:innen pro Jahr aufgeschreckt worden.
Das Verwaltungsgericht räumte der Stadt Bochum daraufhin eine reichlich bemessene Frist von 6 Wochen ein, innerhalb derer dem Gericht eine Erwiderung vorgelegt werden sollte. Doch unsere Stadtverwaltung hielt sich nicht an diese Frist. Entgegen aller Versprechungen wurde erst im Dezember 2021 eine Klageerwiderung verfertigt, also ganze 5 Monate nach Eingang der Klage bei Gericht.
Zögerliche Bearbeitung!
Die zögerliche Bearbeitung des Rechtsstreits durch unsere Verwaltung muss einem Gericht zwangsläufig signalisieren, dass in der Sache keine Eile bestehe. Zudem scheint unsere Stadt auch darauf verzichtet zu haben, die Dringlichkeit der Angelegenheit ausdrücklich geltend zu machen. Seit letztem Sommer fordern Oppositionsparteien im Stadtrat von der Verwaltung Aufklärung in diesem Punkt, bis heute ohne Erfolg!
Außergerichtliche Einigung?
Weiterhin stellt sich die Frage, ob und ggf. welche Versuche die Verwaltung bisher unternommen hat, den Konflikt zum Wohle von Bochums Bürger:innen außergerichtlich beizulegen, wie es auch unsere Petition fordert (proaktive Streitbeilegung). Hierüber ist in der Öffentlichkeit nichts bekannt. Stattdessen wiederholen Bochums Stadtsprecher:innen mantraartig ihre Leerformel: „…kein neuer Sachstand“ und lassen Bochums Bürger:innen weiter im Unklaren.
Fragen nach der Verantwortung…
Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen haben wir uns erlaubt in diesen Angelegenheiten eine Anfrage an die Amtsleiterin des Rechtsamtes unserer Stadt zu richten. Dabei interessiert uns auch, wer für etwaige Versäumnisse die Verantwortung trägt. Vor dem Hintergrund der bereits eingetretenen unerträglichen Verzögerungen beim Höntroper Hallenfreibad erwarten wir von dort zügige Antworten bis zum 30.1.2023.