Offener Brief an Thomas Eiskirch

Bochum-Wattenscheid, den 29. Dezember 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eiskirch,

über Ihre E-Mail vom 10. Dezember 2015 (als Anlage beigefügt, siehe unten) und die darin zum Ausdruck gebrachte Anerkennung für das Engagement unseres nunmehr seit einem Jahr bestehenden Fördervereins haben wir uns sehr gefreut. Im nächsten Jahr wollen wir unsere Arbeit intensivieren und möchten dafür um Ihre Unterstützung bitten:

Runder Tisch „Bochums gute Bäder“

Wenn im vor uns liegenden Jahr die Zukunft der Bochumer Bäder weiterverhandelt wird, möchten wir uns in diese Diskussion noch aktiver einbringen.

Anderen Interessierten und Betroffenen sollte dies ebenfalls ermöglicht werden, etwa den Schwimm- und Tauchvereinen. Deshalb haben wir Mitte Dezember einen Runden Tisch „Bochums gute Bäder“ vorgeschlagen. Durch diese Form der Bürgerbeteiligung ließe sich der Informationsaustausch verbessern, er wirkte Polarisierungen entgegen, förderte das bürgerschaftliche Engagement und beugte der Politikverdrossenheit vor. Externer Sachverstand bereicherte die Konzeptentwicklung mit Ideen und Vorschlägen. Es könnten Interessenausgleich und Konsensfindung gefördert werden. Ein runder Tisch wäre ein Gewinn für die Bäderpolitik unserer Stadt. Bitte verhelfen Sie unserem Vorschlag zur Umsetzung.

Transparenz

Von grundlegender Bedeutung für unsere Arbeit ist ein ungehinderter Zugang zu allen für die Bäderfragen bedeutsamen Informationen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Arbeit an unserem „Zukunftskonzept für das Hallenfreibad Höntrop“, das aufgrund eines Informationsstaus derzeit zum Erliegen gekommen ist. Auch im Hinblick auf unsere gewünschte Mitwirkung bei den Zukunftsplanungen für die Bäderlandschaft in ganz Bochum ist der Zugang zu den relevanten Daten unerlässlich. Wir wünschen uns dabei -wie Sie- „…eine Ermöglichungs-, keine Verhinderungsverwaltung…“ (DerWesten.de vom 24.9.2015). Wir bitten deshalb um Ihre Unterstützung, damit uns seitens der Verwaltung alle Informationen möglichst „barrierefrei“ zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten unsere Zeit und Energie nicht unnötig verzehren müssen, sondern uns auf unsere eigentlichen Ziele konzentrieren können. In dem Zusammenhang könnte ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen zur Verbesserung des Informationsaustauschs hilfreich sein.

Nachwort zur Handlungsempfehlung Bundesförderung HFB Höntrop

In Ihrer Nachricht vom Dezember 2015 begründen Sie, weshalb unserer „Handlungsempfehlung zur Einwerbung aktueller Bundesmittel für das Hallenfreibad Höntrop“ aus dem vergangenen Herbst nicht gefolgt wurde. Dazu möchten wir in aller Kürze Stellung nehmen:

Zu 1.)

Ihre Einschätzung, nach der innerhalb der Antragsfristen keine Kostenschätzung hätte erstellt werden können, teilen wir nicht. Vielmehr lag für das Hallenfreibad Höntrop bereits seit dem 27. Januar 2015 eine Zusammenstellung der akuten Sanierungsmaßnahmen inklusive Kostenschätzung der Zentralen Dienste vor (vgl. Mitteilung der Verwaltung Nr.20150300). Hinzu kommt, dass die Eckdaten des betreffenden Bundesförderprogramms der Bochumer Verwaltung bereits seit Sommer 2015 bekannt waren. Außerdem gestalteten sich die formalen Anforderungen an die Antragstellung derart niederschwellig, dass dafür kein besonderer zeitlicher Vorlauf benötigt worden wäre; für den Antrag war lediglich eine „Projektskizze“ gefordert. Dass ein Förderantrag nebst den zugehörigen Ratsbeschlüssen auch kurzfristig realisierbar gewesen wäre, zeigt die Bearbeitung des Förderantrags für einen Kunstrasenplatz der Sportanlage Westenfeld. Zudem hatte unser Verein seine Unterstützung bei der Antragsbearbeitung angeboten.

Zu 2.)

Wenn der Sportetat „derzeit“ keine Sanierungsmaßnahmen beim HFB Höntrop vorsieht, wie Sie uns darlegen, dann ist dies ein bedauerlicher Fehler, der dazu führen wird, dass sich der Allgemeinzustand dieser wertvollen öffentlichen Immobilie verschlechtern muss und auch dazu, dass vermeidbare Betriebskosten weiterhin entstehen.

Dem genau sollte aber durch eine Beantragung von Bundesmitteln begegnet werden. Wie wir mit unserem Schreiben vom 5. November 2015 detailliert erläuterten, hätte ein Förderantrag für das Hallenfreibad Höntrop auf der Grundlage unserer Zukunftskonzeption nicht nur gute Chancen auf einen Antragserfolg gehabt. Bei einem Antragserfolg wäre eine umfassende Sanierung des Hallenfreibades Höntrop (oder eines anderen Hallenfreibades der Stadt Bochum) sogar bei einem nur marginalen städtischen Eigenaufwand von jährlich etwa 150.000 €, drei Jahre lang, möglich gewesen. Also mithin ein Betrag, der schon im Bereich dessen liegt, was ggf. allein aus Mitteln eines Stadtbezirks hätte realisiert werden können. Somit hätte ein Förderantrag unabhängig vom Ausgang der weiteren Diskussion um die Bochumer Bäderpolitik Sinn gemacht, denn an der Sanierung und Pflege bestehender Bochumer Hallenbäder wird kein Weg vorbeiführen. Und je früher damit begonnen worden wäre, desto früher hätten Betriebskosten-einsparungen gegriffen.

Nachdem diese Sachverhalte in der von Ihnen zitierten Sitzung des ASF am 6.11.2015 leider keine ausreichende Berücksichtigung fanden, können wir nur bedauern, dass diese besondere Chance für Bochum nunmehr unwiderruflich verpasst wurde.

Wir verbleiben in der Hoffnung, dass unsere Vorschläge zukünftig ernsthafter geprüft und unserer Mitarbeit eine entsprechende Unterstützung erfahren wird

mit den besten Wünschen für 2016

Herzlichst, Ihre

Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.

Stefan Wolf
Mitglied des Vorstandes

 

Anlage

Die Nachricht von Thomas Eiskirch im Wortlaut (E-Mail vom 10. Dezember 2015):

„…zunächst danke ich Ihnen ganz herzlich für das Engagement des Verein der Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop.

In Bezug auf die eingegangene E-Mail/den offenen Brief zur Thematik der Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesförderprogramm für die Sanierung des Hallenfreibades Höntrop, konnte der Anregung des Vereins der ‚Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop‘ aufgrund folgender Umstände nicht entsprochen werden:

  1. Die Beantragung von Fördermitteln setzt gem. Förderrichtlinien u.a. eine qualifizierte Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahme voraus. Da für das HFB Höntrop keine konkreten Sanierungspläne vorlagen, also auch nicht im Detail bekannt ist, welche Sanierungen in welchem Umfang umzusetzen sind, konnte innerhalb der im Förderverfahren vorgegebenen Fristen keine qualifizierte Kostenschätzung erstellt werden. Die grundsätzliche Vorarbeiten als auch die Sanierungsplanung selbst, hätte zumindest eine interne Architektenbeauftragung bedingt, die einen zeitlichen Vorlauf erforderlich macht, der weit über die einzuhaltenden Antragsfristen hinausgegangen wäre.
  1. Der Sportetat sieht derzeit die Umgestaltung/Sanierung des HFB Höntrop nicht vor. Aus diesem Grund hätte für eine Projektbeantragung zunächst ein politischer Beschluss u.a. zur Durchführung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme getroffen werden müssen. Aufgrund der aktuell laufenden und in den politischen Gremien noch zu diskutierenden Wasserflächenbedarfsberechnung für die Bochumer Bäder sowie der nach wie vor aktuellen Beschlusslage zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum (Trägerwechsel HFB Höntrop) ist eine solche Entscheidung derzeit nicht zu treffen. Die Diskussion und die Entscheidungen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit (06.11.2015) – die Sie selbst verfolgt haben- haben dies verdeutlicht.

Ich bedaure, Ihnen derzeit keine positivere Rückmeldung geben zu können. Ich bin jedoch sicher, dass wir zeitnah zu einer Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Bochumer Bäder kommen werden, bei der Ihre Argumente in die Gesamtabwägung auf jeden Fall mit einbezogen werden.

Für Ihr bürgerschaftliches Engagement nochmals ganz herzlichen Dank.

Herzliche Grüße

Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister der Stadt Bochum“