Katz- und Mausspiel statt sachgerechter Information

Update des Beitrags am 6.3.2023 – Bild: pixabay

Die Ursachensuche zur leidigen Stagnation beim Schwimmbad Höntrop stößt auf Widerstand in der Verwaltung – Neue Chance auf aktuelle Informationen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 7. März ab 15 Uhr

Nach zwei Anfragen zum Sachstand beim Höntroper Schwimmbad aus dem Rat und zwei Antworten der Verwaltung, für die es ein halbes Jahr brauchte, sind Ratsmitglieder und Öffentlichkeit genau so schlau wie zuvor. Wie ist das möglich?

Mit einer Anfrage vom 19.Juli 22 (Vorlage 20221945) wollte eine der oppositionellen Ratsfraktionen herausfinden, ob bei der Bearbeitung des anhängigen Klageverfahrens um die Sanierung des Höntroper Schwimmbades die gebotene Eile* an den Tag gelegt würde und fragte dazu an:

Runde 1

„Haben die Wasserwelten einen Dringlichkeitsantrag beim Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen in Bezug auf den Hallenbadneubau am Standort Höntrop
gestellt?“

Die Verwaltung beschied diese einfache Frage erst in der Sitzung des HFA am 2.November 2022 mit folgendem lapidaren Hinweis (Vorlage 20222750):

„Die WasserWelten Bochum GmbH hat prozessual keine Möglichkeit, in dem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren betroffener Bürger*innen gegen die Stadt Bochum in Bezug auf den Hallenbadneubau am Standort Höntrop einen Dringlichkeitsantrag zu stellen.“

Daraufhin sahen sich die Fragesteller gezwungen ihre Frage mittels einer geänderten Anfrage am 3.November 22 umzuformulieren (Vorlage 20223030):

Runde 2

„Hat die Stadt Bochum als Prozessbeteiligte einen Dringlichkeitsantrag beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Bezug auf den Hallenbadneubau am
Standort Höntrop gestellt?“

Erneut vergingen Monate, bis dann im Rahmen der Sitzung des ASBF am 24.Februar 23 beschieden wurde (Vorlage 20223426):

„Die Stadt Bochum hat als Beklagte in dem anhängigen Klageverfahren prozessualrechtlich nicht die Möglichkeit, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht einen derartigen Antrag nicht vor.“

Wie es anders gegangen wäre

Natürlich hätte die Verwaltung auch schom im letzten Sommer klarstellen können, dass es den von der Politik nachgefragten „Dringlichkeitsantrag“ formal so nicht gibt. Das wäre fair und effizient gewesen. Es hätte allen Beteiligten Zeit gespart und wenigstens in so weit niemandes Geduld unnötig strapaziert.

Aber mehr noch: die Verwaltung hätte auch sofort auf den Sinn der Frage eingehen können. Nämlich darauf, ob man sich seitens der Stadt Bochum in irgendeiner Weise um eine Beschleunigung der Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemüht habe.

Verfahren können zeitlich vorgezogen werden

Anders, als es die Verwaltung mit den o.g. Vorlagen suggerierte, können Verfahren durchaus zeitlich vorgezogen werden. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den „Freundinnen und Freunden des Hallenfreibades Höntrop“ schriftlich. Eine Akteneinsicht des Vereins hat aber ergeben, dass sich die Stadt Bochum weder um eine beschleunigte Bearbeitung dieses Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht bemühte, noch ihre Klageerwiderung so zügig bearbeitete, wie es angekündigt worden war und auch notwendig gewesen wäre.

Bürger:inneninteressen wurden nicht gewahrt, wer trägt hierfür die Verantwortung?

Es stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für die unambitionierte Bearbeitung des vorbeschriebenen Rechtsstreits, die zu Lasten von Bochums Bürger:innen aller Altersgruppen geht, übernimmt? Diese und weitere Fragen der „Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop“ liegen der Verwaltung seit Ende Januar 23 vor. Eine Beantwortung wurde von dort bislang abgelehnt, weil ein Anspruch auf die vom gemeinnützigen Förderverein erbetenen Auskünfte nicht bestünde. Eine nähere, prüfbare Begründung dieser Auskunftsverweigerung ist die Verwaltung dem Verein bis heute schuldig geblieben.

Neue Chance, neues Glück?

Bei der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 7. März ab 15 Uhr steht das Hallenfreibad sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung. Erhält die Bezirksvertretung nun die Informationen, auf die Politik und Öffentlichkeit schon so lange warten? Oder gibt es endlich einmal positive Neuigkeiten zu unserem Schwimmbad?

* der Wattenscheider Stadtbezirk muss seit nunmehr fast 7 Jahren ohne ein öffentliches Hallenschwimmbad auskommen. Das Hallenschwimmbad wurde bereits am 26. April 2016 geschlossen und später abgerissen, um an gleicher Stelle ein neues Schwimmbad zu errichten. Die Petition +++Rettet das Hallenfreibad Höntrop+++ fordert u.a. eine deutliche Beschleunigung von Planung und Bau. Die Petition wurde bislang von über 9.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben und kann weiter gezeichnet werden.